Für Verwalter und Privatbesitzer...

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Pflichtverletzungen

bei der Ausführung.

Lassen Sie niemals die Haftung außer Acht.
Dies kann nicht nur aufgrund Unterlassungen entgegen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten entstehen, sondern auch bei Pflichtverletzungen bei der Ausführung. Es können Ansprüchen durch Dritte entstehen, mit denen der Verwalter oder Privatperson in keiner vertraglichen Beziehung steht.

Beispielsweise ist die Haftung wegen herabfallender Gebäudeteile, wie z.B. gelöste Dachziegel zu nennen. Das gleiche gilt für Schäden, die Dritten aus Schäden entstehen. Vor allem die Haftung bei Instandsetzung und Wartungen ist genau zu beachten!

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Ausführung und Wartung

Neben der Ausführung und Wartung an sich, ist es erforderlich, dass die Arbeiten von Fachfirmen, wie z.B. unserer, – auf Dachwartung und Dachsicherheit spezialisierten Dachdeckerei, ausgeführt werden. Ein Hausmeister, der die Dachwartung übernimmt und prüft und darüber hinaus die Sicherheit am Dach abnimmt, wird den Anforderungen nicht gerecht.

Die Abnahmen der Anschlagspunkte oder Edelstahlseilsysteme und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) und der Prüfung, müssen deshalb von geschultem und sachkundigem Personal durchgeführt werden.

Ist das nicht der Fall, liegt ein sogenanntes Auswahlverschulden vor, das wiederum eine Haftung auslösen kann. Die muss der Beklagte dann bei einem Urteil evtl. schmerzlich selbst erfahren.

Lassen Sie es besser erst gar nicht soweit kommen!

Um dies zu vermeiden, müssen Fachleute regelmäßig die Dachfläche überprüfen bzw. warten und ggf. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen. Dabei ist zu beachten, dass Personen während Ihrer Tätigkeit auf Dächern sicher und gefahrlos arbeiten können. Wie notwendig eine sinnvolle Absturzsicherung ist, zeigt alleine die Tatsache, dass 25% aller tödlichen Absturzunfälle bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschehen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Arbeitsschutzrichtlinien bei Arbeiten auf Dächern ab 2 Meter Absturzhöhe eine Absturzsicherung fordert.

Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden vom Arbeitsschutz als kurzzeitige Arbeiten bewertet und erlauben den Handwerkern, diese Tätigkeiten mit Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz auszuführen. In diesem Fall dienen geeignete Sicherheitshaken oder Anschlageinrichtungen. Da bei den heutigen, sich veränderten Witterungsverhältnissen mehrmals jährlich Kontrollen oder Wartungen auf Dächern durchgeführt werden müssen, ist das Vorhandensein von geeigneten Absturzsicherungen für den Hausbesitzer eine kostengünstige Lösung. 

Warten Sie nicht länger, sondern lassen Sie warten!

Postanschrift:
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5020 Salzburg

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